Bericht vorgestellt: Verbraucherschutz: Verstöße bei Hälfte der Kontrollen
Verbraucherschutz kontrollierte 30 Baumärkte und Gartencenter
Im Rahmen einer bundesweiten Kontrollaktion hat der Verbraucherschutz 30 Baumärkte und Gartencenter überprüft. Bei fast der Hälfte der Betriebe wurden Verstöße festgestellt. Die häufigsten Mängel betrafen fehlende oder unvollständige Produktinformationen, irreführende Werbung und mangelhafte Preisangaben.
Fehlende Produktinformationen und irreführende Werbung
In vielen Fällen fehlten wichtige Produktinformationen wie Inhaltsstoffe, Gebrauchsanweisungen oder Sicherheitshinweise. Bei einigen Produkten wurden falsche oder übertriebene Angaben zur Wirksamkeit gemacht. So wurde beispielsweise ein Pflanzenschutzmittel als "garantiert wirksam gegen alle Schädlinge" beworben, obwohl es nur gegen bestimmte Arten wirksam ist.
Mangelhafte Preisangaben
Auch bei den Preisangaben wurden zahlreiche Verstöße festgestellt. In einigen Fällen wurden Preise falsch ausgezeichnet oder es wurden zusätzliche Gebühren erhoben, die nicht im ausgewiesenen Preis enthalten waren. Darüber hinaus wurden in einigen Fällen Produkte mit einem "Sonderangebot" ausgezeichnet, obwohl sie bereits seit längerer Zeit zum gleichen Preis verkauft wurden.
Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Die festgestellten Verstöße verstoßen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses Gesetz soll Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken schützen. Die Verbraucherschützer haben die betroffenen Betriebe aufgefordert, die Mängel abzustellen. Sollte dies nicht geschehen, drohen Bußgelder.
Tipps für Verbraucher
Um sich vor unlauteren Geschäftspraktiken zu schützen, sollten Verbraucher folgende Tipps beachten:
- Achten Sie auf vollständige und korrekte Produktinformationen.
- Seien Sie kritisch gegenüber Werbeversprechen.
- Überprüfen Sie Preisangaben sorgfältig.
- Bewahren Sie Quittungen und andere Belege auf.
Sollten Sie Verstöße gegen das UWG feststellen, können Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die zuständige Behörde wenden.
Comments